Aktuelles2019-03-21T09:13:33+01:00

Aktuelles

304, 2020

Wer oder was ist die Marke Sentitec

  • Sentitec unterstützt Unternehmen in den Bereichen der Managementsysteme, des Datenschutz und der Arbeitssicherheit.
  • Wir haben derzeit über 150 Kunden, die über viele verschiedene Branchen verteilt sind (u.a. Automobilbranche, Maschinenbau, Handwerksbetriebe, Handel, Dienstleistungssektor, Zertifizierungsgesellschaften, Schulungsanbieter, uvm.). Unser Schwerpunkt Einsatzgebiet erstreckt sich über die DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Projekte werden aber auch weltweit durchgeführt.

Was sind eigentlich Managementsysteme?

Unter dem Oberbegriff Managementsystem verstehen wir folgende verschiedene Systeme:

  • Qualitätsmanagement /QM: DIN EN ISO 9001 & IATF 16949
  • Umweltmanagement/ UM: DIN EN ISO 14001
  • Arbeitssicherheitsmanagement / ASM: DIN EN ISO 45001
  • Energiemanagement/ EnM: DIN EN ISO 50001
  • Informationssicherheits-Management: ISO 27001
  • Unsere Zielgruppe sind zum einen Unternehmen. Hier können wir unsere Dienstleistungen anbieten.
  • Zum anderen stellen wir in unserer Content Library und unserem YouTube Channel unser Wissen allen interessierten Personen zur Verfügung.

Was unterscheidet uns von unseren Marktbegleitern?

WIR SIND MEHR ALS BERATER

Wir sind nicht nur Berater, wir setzen gemeinsam mit Ihnen um:

  • Im Gegensatz zum überwiegenden Teil unserer Mitbewerber haben wir erkannt, dass sie mehr suchen, als einen Berater, der ihnen sagt was sie machen müssen. Wir erstellen für sie aktiv Dokumente, gehen in die Umsetzung, sprechen mit Ihren Mitarbeitern. Durch diese Methode gelangen unsere Kunden schneller ans Ziel und profitieren von unserem Know How doppelt.
  • Ziel ist es ihre unternehmensinternen bestehenden Prozesse so wenig wie nötig zu verändern. Wir passen das Managementsystem, den Datenschutz oder die Arbeitssicherheit an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens individuell an, anstatt Ihnen unsere „Vorlage“ aufzudrücken
  • Wir bringen Sie in keine Abhängigkeit: alle Dokumente ihres Unternehmens erhalten Sie in bearbeitbarer Form. Sie greifen nur auf uns zurück, weil sie gerne mit uns zusammen arbeiten, nicht weil sie ihre eigenen Dokumente nicht selbst bearbeiten können
  • Mehrwert: im Zentrum unseres Handels steht der Mehrwert für Ihr Unternehmen. Die Erhöhung der Transparenz, Steigerung der Prozessleistung, Sicherstellung der Gesetzeskonformität.
  • Keep It Simple (KIS): einfach ist Trumpf! Jeder Mitarbeiter muss die für ihn relevanten Themen verstehen und umsetzen können. Unnötig verkomplizierte Abläufe und lange Fließtexte werden sie bei uns vergeblich suchen. One Pager, einfache Darstellungen, viele Bilder & Fotos sind die Charakteristika unserer Arbeit.
  • In der Content Library sind alle Skripte der YouTube Videos zu unserem Portfolio zu finden.
  • Wir erklären auf einfache Art & Weise wie unsere Arbeit funktioniert.
  • Für sie als Unternehmen, interner Beauftragter oder interessierte Person geben wir Hilfestellungen, zeigen unsere best practice Lösungen und bieten Ihnen Vorlagen zum Download!
  • Für Schwierigkeiten oder Problemstellungen stehen wir Ihnen auch gerne als Partner an ihrer Seite. Nutzen sie hierfür gerne unsere Hotline und stellen  uns ihre Frage persönlich.

– —> diese finden Sie in unserer Content Library und unserem YouTube Channel (demnächst)

2410, 2019

DGUV Information 209-014 Lackieren und Beschichten

Was ändert sich durch die DGUV Information Lackieren und Beschichten?

Bei der DGUV Information 209-014 Lackieren und Beschichten handelt es sich um eine Neuauflage.
Es werdendie Anforderungen und Schutzmaßnahmen an den aktuellen Stand der Technik und die aktuelle Rechtslage angepasst.

 

Welche Auswirkungen hat die neue DGUV Information 209-014 Lackieren und Beschichten in der betrieblichen Praxis?

Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte sollten auf Basis der neuen DGUV Information überarbeitet und angepasst werden.

Es wird empfohlen, jeden Arbeitsschritt mit den Gefährdungen und empfohlenen Maßnahmen aus der DGUV Information abzugleichen.

 

Welche wiederkehrende Aufgaben gibt es?

Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Hierbei ist es wichtig die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen zu überprüfen. Wir empfehlen die Aktualisierung im jährlichen Intervall durchzuführen.

Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung durchgeführt und dokumentiert werden. Die Unterweisung muss zusätzlich zum Inhalt der Betriebsanweisungen auch eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung enthalten. Die Unterweisung ist von den unterwiesenen Mitarbeitern durch Unterschrift zu bestätigen.

 

Inhalt der DGUV Information 209-014 Beschichten:

Beschichtungsstoffe (wässrige Beschichtungsstoffe, lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe, Epoxidharze, Polyurethanharze)

Verdünnungsmittel und Reiniger (wässrige & lösemittelhaltige)

Für die Beschichtungsstoffe, Verdünnungsmittel und Reiniger werden typische gefährliche Inhaltsstoffe analysiert und beschrieben.
Dieses gilt ebenfalls für Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen.

Insbesondere auf die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wird in der DGUV Information 209-014 detailliert eingegangen.

Die Anforderungen an den Brandschutz & Explosionsschutz werden ebenfalls thematisiert.

Auch die Lacklagerung unterliegt einer Vielzahl von Vorgaben, die sehr gut zusammengefasst aufgeführt werden.

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nimmt einen großen Anteil der DGUV Information ein. Explizit wird auf die Themen Atemschutz, Augenschutz, Hautschutz, Handschutz, Körperschutz und Gehörschutz eingegangen.

Die  Einordnung von Pflicht- & Angebotsvorsorgen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist ebenfalls ein Schwerpunktthema.

Beispielhaft beschriebene Untersuchungen sind G 2 Blei, G 15 Chrom-VI-Verbindungen, G 20 Lärm, G23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, G 24 Hauterkranunkungen, G 26 Atemschutzgeräte, G 27 Isocyanate, G 29 Toloul und Xylol, G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe & G 45 Styrol.

Hauptbestandteil der DGUV Information 209-014 Lackieren & Beschichten ist die Betrachtung von Arbeitsverfahren. Diese Arbeitsverfahren werden jeweils bezüglich der bei der Arbeit entstehenden Gefährdungen detailliert untersucht.

Den größten Mehrwert bieten die empfohlenen Schutzmaßnahmen.

Die Schutzmaßnahmen sind unterteilt in die Bereiche Substitution, Technische, Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahme.

 

Betrachtet werden folgende Arbeitsverfahren:
1. Vorbehandlung / Reinigen der Werkstücke, diese werden unterteilt folgende Arbeitsschritte:
Schleifen, aufgeteilt in Trockenschleifen mit Maschine, Nassschleifen mit Maschine, Handschleifen / Karosseriefeilen.
Strahlen, unterteilt in Strahlen mit festen Strahlmittel, Manuelles Trockeneisstrahlen, Manuelles Hochdruckreinigungsgerät.
Reinigen und Entfetten, welches unterteilt ist in Reinigen und Entfetten mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln.
Entschichten, mit Ablaugen, Abbeizen & Spachteln

  1. Anmischen, hier werden die Gefährdungen beim Umfüllen, Abwiegen und Mischen lösemittelhltiger Farben berücksichtigt.
  2. Spritzlackieren
  3. Streichen und Rollen
  4. Abdunsten und Trocknen, hier wird u.a. der Fokus auf die technische Lüftung in Abdunsträumen und -beereichen gelegt.
  5. Reinigung und Entsorgung
  6. Arbeiten unter besonderen Bedingungen, als besondere Bedingungen werden explizit die Arbeit in Behältern und engen Räumen, sowie mit großen, schwer transportablen Werkstücken betrachtet.

 

Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

2210, 2019

EuGH: Opt-in-Pflicht bei Cookies

EU-Cookie Richtlinie 2019

 

Für den Einsatz von Cookies gibt es ein neues Datenschutz Urteil.

 

Was bedeutet das Urteil zur Cookie Richtlinie 2019?

Das EuGH hat in einem wichtigen Urteil die Anforderungen an die Nutzung von sogenannten Cookies konkretisiert.

 

In der Praxis geht es vor allem darum, wie Cookies auf Webseiten datenschutzkonform eingesetzt werden können und wie über die Datenverarbeitung zu informieren ist.

 

Wie können die Anforderungen aus dem Urteil am besten umgesetzt werden?

Als erstes muss sich ein Überblick darüber verschafft werden, welche Cookies Sie verwenden.

Im Anschluss sind die Cookies zu klassifizieren.

 

Es gibt hierbei unterschiedliche Klassifizierungen von Cookies, wir schlagen vor, diese in folgende Kategorien zu unterteilen:

 

  • Technisch notwendige Cookies

 

  • Statistik Cookies

 

  • Cookies zur Personalisierung / Komfort Cookies

 

  • Cookies für Marketingzwecke

 

 

Notwendige Elemente des Cookie-Banners auf Ihrer Homepage sind:

 

  • Der Gegenstand der Einwilligung muss dem Seitenbesucher deutlich gemacht werden

 

  • Die Einwilligung darf nicht voreingestellt sein (außer für technisch notwendige Cookies)

 

  • Der Zugriff auf das Impressum und die Datenschutzerklärung darf nicht verhindert werden

 

Die Anforderung für einen datenschutzkonformen Einsatz sind nun hoch.
Bei der Umsetzung der Anforderungen können wir Sie gerne unterstützen.

 

 

Sentitec GmbH

Managementsysteme, Qualitätsmangement, Automotiv, Arbeitsicherheit, Datenschut, Auditwesen, Brandschutz, Auditwesen, Prüfpflichtige Anlagen, Sentitec Akademie, Betriebsmedizin uvm.

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