EU-Cookie Richtlinie 2019
Für den Einsatz von Cookies gibt es ein neues Datenschutz Urteil.
Was bedeutet das Urteil zur Cookie Richtlinie 2019?
Das EuGH hat in einem wichtigen Urteil die Anforderungen an die Nutzung von sogenannten Cookies konkretisiert.
In der Praxis geht es vor allem darum, wie Cookies auf Webseiten datenschutzkonform eingesetzt werden können und wie über die Datenverarbeitung zu informieren ist.
Wie können die Anforderungen aus dem Urteil am besten umgesetzt werden?
Als erstes muss sich ein Überblick darüber verschafft werden, welche Cookies Sie verwenden.
Im Anschluss sind die Cookies zu klassifizieren.
Es gibt hierbei unterschiedliche Klassifizierungen von Cookies, wir schlagen vor, diese in folgende Kategorien zu unterteilen:
- Technisch notwendige Cookies
- Statistik Cookies
- Cookies zur Personalisierung / Komfort Cookies
- Cookies für Marketingzwecke
Notwendige Elemente des Cookie-Banners auf Ihrer Homepage sind:
- Der Gegenstand der Einwilligung muss dem Seitenbesucher deutlich gemacht werden
- Die Einwilligung darf nicht voreingestellt sein (außer für technisch notwendige Cookies)
- Der Zugriff auf das Impressum und die Datenschutzerklärung darf nicht verhindert werden
Die Anforderung für einen datenschutzkonformen Einsatz sind nun hoch.
Bei der Umsetzung der Anforderungen können wir Sie gerne unterstützen.