Arbeitssicherheit / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung

  • Wir betreuen Sie gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsplatzanalyse und der Erstellung von Gefährdungsanalysen, Betriebsanweisungen & des Gefahrstoffkatasters

  • Wir führen Betriebsbegehungen durch, erstellen Maßnahmenpläne, unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen und überwachen die Wirksamkeit

  • Wir leiten die Arbeitssicherheitsauschusssitzung gem. § 11 des ASiG und unterstützen Sie bei der Suche eines geeigneten Betriebsarztes (ASA Sitzung)

  • Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einhaltung aller notwendigen Schulungen, Unterweisungen und Vorsorgeuntersuchungen, sowie der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben der überwachungspflichtigen Anlagen

  • Gefährdungsanalysen ändern in Gefährdungsbeurteilungen

Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA)

  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen

  • Wir sichern als externer Dienstleister Ihre Arbeitsstätten an Straßen und ermöglichen Ihnen damit die Erfüllung von von Präqualifikationsvorgaben für Ausschreibungen von Großprojekten

SiGeKo

  • Wir übernehmen die Aufgaben des Sicherheits. & Gesundheitsschutzkoordinators SiGeKo für Ihr Bauvorhaben nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen)  während der Planung und Ausführung.

Gefährdungsbeurteilungen

  • Die Gefährdungsbeurteilung bildet den Grundbaustein der Arbeitssicherheit

  • Wir erstellen in Zusammenarbeit mit Ihren Führungskräften die Gefährdungsbeurteilungen (GBU) für alle Bereiche Ihres Unternehmens und identifizieren Verbesserungspotentiale, um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu steigern und Arbeitsunfälle zu reduzieren

  • Unsere Experten erstellen gemeinsam mit Ihnen die gesetzlich geforderten psychischen Gefährdungsbeurteilungen praxisorientiert und einfach in der Umsetzung

  • Gesetzliche Neuerung, wie zum Beispiel im Mutterschutzgesetz, werden in bestehende Gefährdungsbeurteilungen integriert

Nehmen sie Kontakt auf!